Sternenbruecke2016750ist für unser Verein kein Fremdwort oder nur eine Floskel. In unsere Satzung steht "§13 Spenden. Pro Mitglied wird jährlich 1,00 € vom Jahresbeitrag gespendet ..." In unsere Vereinsordnung steht "3. Spenden.Spenden laut §13 der Satzung erfolgen an das Kinderhospiz Sternenbrücke ...". Das wurde bereits bei der Gründung festgelegt. Seit der Aufnahme im Hamburger Anglerverband in 2012 konnten wir bereits über 2.500 € an das Kinderhospiz Sternenbrücke überweisen. Unsere Mitglieder können richtig stolz darauf sein. dankediegroessten

Das Video dazu befindet sich in der Mediathek.